AG Rehabilitation
Arbeitsgruppe Rehabilitationsmedizin
Die ‚Arbeitsgruppe Rehabilitationsmedizin’ des DGRh-Rheumazentrums Niedersachsen ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern des DGRh-Rheumazentrums Niedersachsens, welche sich mit rehabilitationsmedizinischen Fragestellungen beschäftigt.
Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeitsgruppe sind der Zugang zur Rehabilitation, Qualitätssicherung in der rheumatologischen Rehabilitationsmedizin und Rehabilitationsnachsorge. Diese Themen werden in regelmäßigen Treffen, welche vom DGRh-Rheumazentrum Niedersachsen organisiert werden, bearbeitet. Ergebnisse werden über das DGRh-Rheumazentrum oder über Publikationen veröffentlicht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vernetzung und der Informationsaustausch von allen an der rheumatologischen Rehabilitation beteiligten Berufs- und Betroffenengruppen. Dazu zählen niedergelassene Ärzte, Ärzte aus der stationären und ambulanten Rehabilitation sowie Ärzte aus Akut- und Universitätskliniken, aber auch Vertreter von Patientenorganisationen.
Die Arbeitsgruppe setzt sich hauptsächlich aus internistischen Rheumatologen, Orthopäden mit rheumatologischen Schwerpunkt und Fachärzten für Physikalische Medizin und Rehabilitationsmedizin zusammen. Sprecher der Gruppe ist Dr. med. Uwe Polnau.
Wege zur beruflichen Rehabilitation
Die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation sind vielfältig. Das Spektrum reicht von orthopädisch erforderlichen Hilfsmitteln für eine ausgeübte Tätigkeit wie z.B. der Versorgung mit einer Stehhilfe, über Eingliederungshilfen bei einer neuen, leidensgerechten Tätigkeit bis hin zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Um den Weg zur beruflichen Rehabilitation so effektiv und einfach wie möglich zu gestalten, empfiehlt die Projektgruppe Rehabilitation des Regionalen Kooperativen Rheumazentrums Niedersachsen e.V. das folgende Vorgehen:
Zugang zur Rehabilitation
Die Nachhaltigkeit von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen ist auch bei rheumatischen Erkrankungen nach Entlassung der Patienten oft in Frage gestellt. Einerseits bestehen Defizite in der Zugangssteuerung für Rehabilitationsmaßnahmen. Andererseits ist aber auch bei adäquat durchgeführten Behandlungen die Nachhaltigkeit der Maßnahmen nicht ausreichend gewährleistet. Sehr viele Patienten mögen mit guten Vorsätzen nach Hause kommen – ohne weitere Unterstützung können sie diese meist nicht ausreichend umsetzen. Oft fehlt es an Rückkoppelung mit dem weiterbehandelnden Hausarzt. Die Selbstmotivation, erlernte Verhaltensänderungen fortzusetzen, schwindet. An guten bewegungstherapeutischen Nachsorgeprogrammen mangelt es weniger. Doch es gibt Erkenntnisse darüber, dass ca. 40 Prozent der im Rahmen von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen behandelten Patienten unter psychosozialen Belastungen leiden, die Hälfte davon unter psychischen Komorbiditäten. Weder darauf noch auf Probleme im beruflichen Alltag sind die klassischen Reha-Nachsorgeprogramme ausreichend abgestimmt.
Die Projektgruppe Rehabilitation (PG Reha) des Regionalen Kooperativen Rheumazentrums Niedersachsen e. V. widmet sich seit Jahren der Verbesserung der Rehabilitation von Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Um die Nachhaltigkeit von stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen zu verbessern, legte sie kürzlich einen Forderungskatalog vor. Seine Entwicklung erfolgte in zwei Schritten. Zuerst identifizierte eine Expertenrunde in einem Roundtablegespräch Probleme und Defizite der rehabilitativen Versorgung und diskutierte Lösungsansätze. Beteiligt waren drei leitende Ärzte aus verschiedenen Rehabilitationskliniken, niedergelassene Ärzte aus zwei Praxen, ein Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen, zwei Vertreter der Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover, eine betroffene Patientin, je ein Vertreter der Rheuma-Liga Niedersachsen, der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, des Regionalen Kooperativen Rheumazentrums Hannover sowie ein niedergelassener Physiotherapeut. Die Ergebnisse des Roundtablegesprächs wurden von der PG Reha analysiert und systematisch zusammengestellt. Der Fokus richtete sich dabei auf die Bereiche „Zugang zur Rehabilitation“ und „Nachsorge“. Der daraus entwickelte Forderungskatalog wurde den an der Expertenrunde Beteiligten zur kritischen Stellungnahme zugeleitet. Die Rückmeldungen führten dann zum abschließenden Forderungskatalog, der vom Vorstand des Regionalen Kooperativen Rheumazentrums Hannover verabschiedet wurde. Die Autorengehen dabei davon aus, dass die Forderungen sich auch auf alle anderen Indikationen übertragen lassen.
Wege zur Verbesserung des Reha-Erfolges
Forderungskatalog zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen. Projektgruppe Rehabilitation des Rheumazentrums Niedersachsen.
A Zugangssteuerung für Rehabilitationsmaßnahmen
A1 Das Antragsverfahren (einschl. der Formulare) im Bereich der GKV muss vereinfacht werden.
Das Formular 60/61 sollte praxistauglicher und eindeutiger gestaltet werden. Eine praxisnähere und enger an der ICF ausgerichtete Gestaltung wäre für alle Seiten hilfreich. Die bisher verlangten Qualifikationsanforderungen an die verordnenden Ärzte stellt eine nicht nachvollziehbare Barriere für den Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen dar.
A2 Die im Rehaantrag gestellte medizinische Indikation muss beachtet und die fachliche Zuweisung seitens der Kostenträger konsequent umgesetzt werden.
In der Regel erfolgt die Prüfung der Anträge durch Sachbearbeiter. Dabei wird die Expertise der verordnenden Fachärzte oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Rehaanträge mit entzündlich-rheumatischer Indikation müssen von Kostenträgern in fachlich geeignete Rehakliniken votiert werden. Fachlich geeignet sind nur Einrichtungen mit Rheumatologen und rheumatologisch qualifiziertem Therapeutenteams.
A3 Niedergelassene Ärzte müssen die vorhandenen Informationsmöglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation zum Wohl ihrer Patienten besser nutzen.
Hierzu stehen inzwischen auch im Internet sowohl leicht zugängliche Informationsmaterialien der Kostenträger als auch Informationen des Rheumazentrums Niedersachsen zur Verfügung.
B Nachsorge
B1 Die Koordination von Nachsorgeleistungen sollte unter Einbeziehung des Hausarztes bzw. des ambulant weiterbehandelnden Arztes erfolgen.
Hierzu ist eine routinemäßige Nachsorgekonsultation des ambulant behandelnden Arztes nach Abschluss der Rehabilitation erforderlich, um die Empfehlungen der Rehabilitationseinrichtung verlässlicher umzusetzen. Dies setzt eine gute patientenunabhängige Kommunikation zwischen Rehaeinrichtung und Hausarzt voraus. Die Hausarztkonsultation muss angemessen vergütet werden. Als „Anschub“hilfe für die Einführung einer regelhaften Nachsorgekonsultation sollte in Absprache mit den beteiligten Kostenträgern ein befristetes Pilotprojekt durchgeführt werden. Als Nebeneffekt könnten Doppelverordnungen noch besser vermieden werden (z.B. Verordnung von Funktionstraining in der Rehaeinrichtung bei schon ambulant zu Lasten der GKV verordnetem Rehasport oder Funktionstraining).
B2 Es sollte eine bedarfsgerechte und trägerübergreifende Vereinheitlichung der Nachsorgeleistungen aller Kostenträger mit adäquater Vergütung erfolgen.
Aktuell existieren im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Nachsorgemodelle (IRENA, Funktionstraining, Medizinische Trainingstherapie u.a.m.). Für die verordnenden Rehaeinrichtungen kann die Vielfältigkeit und teilweise Intransparenz der Verordnungsverfahren auch eine Barriere zu Lasten der Patienten darstellen. Es bedarf daher eines trägerübergreifenden Austausches über die jeweiligen Angebote und einer Definition der damit verfolgten Ziele.
B3 Die Verfügbarkeit von rehabilitativen Nachsorgeangeboten in ländlichen Gebieten muss verbessert werden.
Die Umsetzung einer korrekt verordneten Nachsorgeleistungkann an einer unzureichenden regionalen Versorgungsdichte scheitern. Das gilt sowohl für die IRENA oder andere komplexere Nachsorgemodelle der DRV Bund, die an größere Kliniken bzw. Therapiezentren gebunden sind. Aber auch die Umsetzung einer Verordnung für Funktionstraining scheitert nicht selten an einer regionalen Unterversorgung.
B4 Psychische Komorbiditäten müssen in der Nachsorge angemessen berücksichtigt werden.
Aus der somatischen Rehabilitation ist die Verordnung erforderlicher und angemessener ambulanter Nachsorge bei psychischen Komorbiditäten nicht möglich. Angst und Depression gehen sehr häufig mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen einher. Es sollten deshalb Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, die sowohl die somatischen als auch die psychischen Belastungen angemessen berücksichtigen. Hierbei sollten auch die Erfahrungen aus dem ambulanten Schmerznachsorge-Projekt („Nasch“) der DRV Braunschweig-Hannover berücksichtigt werden. Ideal erscheinen Programme, die Bewegungstraining mit psychosozialer Versorgung modular ergänzen.
B5 Eine bundesweite und trägerübergreifende Einführung von beruflich orientierten Nachsorgekonzepten ist erforderlich.
Neben dem 2011 von der DRV Braunschweig-Hannover eingeführten Fallmanagement, das bewusst niederschwellig angelegt ist, gibt es inzwischen auch Programme anderer Kostenträger (z. B. die Intensivierte medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitationsnachsorge – IMBORENA – der DRV Bund, das Nachsorgeprogramm Reha Futur Real der DRV Westfalen). Die Verschiedenartigkeit der Angebote und der Verordnungsverfahren kann eine Barriere in den Rehaeinrichtungen darstellen. Auch deshalb wäre für den Bereich der beruflich orientierten Nachsorge ein trägerübergreifender Austausch über die jeweiligen Angebote mit dem Ziel einer Vereinheitlichung und besseren Transparenz der Abläufe wünschenswert.
B6 Möglichkeiten der Rehabilitation, der Wiedereingliederung und der Gesundheitsförderung im betrieblichen Bereich müssen besser genutzt werden.
Insbesondere in mittleren und kleineren Betrieben gibt es hierfür noch Entwicklungspotential. Die Betriebe sollten in der Koordination von Rehabilitationsleistungen durch überbetriebliche Gesundheitsdienste besser unterstützt werden. Andererseits besteht auch in Großbetrieben noch Bedarf für ein verbessertes Assessment zur Identifikation rehabilitationsbedürftiger Mitarbeiter und zur zielgerichteten Auswahl geeigneter Interventionen. Ebenso sollten die Regelungen zum betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX konsequent umgesetzt werden.
B7 Grundsätzlich sollte ein kostenträgerübergreifendes Fallmanagement eingeführt werden.
Aktuell existieren bei vielen Krankenkassen unterschiedlich strukturierte Fallmanagement-Konzepte. Auf der anderen Seite findet z. B. das Fallmanagement der DRV Braunschweig-Hannover aber auch anderer Rentenversicherungsträger ohne Einbindung der Krankenkassen statt. Hier gilt es Wege zu finden, die Schnittstellenprobleme im sektorisierten Versorgungssystem zu überwinden.