AG Delegation

Arbeitsgruppe Delegation

Die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten an nichtärztliches Praxispersonal wird seit längerem als eine Möglichkeit diskutiert, die Versorgungsqualität von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zu erhöhen und zugleich arztentlastende Strukturen zu schaffen.

Um die Kompetenzen der Medizinischen Fachangestellten im Umgang mit Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zu verbessern, wird in der Rheumatologie durch die Kooperation des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh), der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) und der Rheumaakademie seit 2006 für nichtärztliches Praxispersonal ein Curriculum angeboten, das zur Führung des Abschlusses “Rheumatologische Fachassistenz DGRh” berechtigt. Die curriculare Qualifikation zur Rheumatologischen Fachassistenz DGRh/BDRh orientiert sich an den Weiterbildungsrichtlinien der Bundesärztekammer. Der Grundkurs umfasst derzeit 60 Stunden. Die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten der Rheumatologischen Fachassistenz (RFA) in den Praxen und Ambulanzen variieren stark und reichen von reinen Assistenzaufgaben und Terminvergaben, über Patientenschulungen bis hin zu der Etablierung einer RFA-Sprechstunde. Abrechenbar sind die zusätzlich erbrachten Leistungen der RFA derzeit nur über Selektivverträge. Eine Task Force der „European League Against Rheumatism“ (EULAR) hat 2012 Empfehlungen für die Rolle der RFA im Management von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen herausgegeben (Empfehlungen mit Grad 1 Evidenz). Im Verlauf wurde der Stand der Implementierung im Rahmen eines Surveys überprüft. Deutschland fand sich dort auf den hinteren Plätzen.

Eine wachsende Zahl von Studien aus Ländern, in denen RFA-Sprechstunden bereits implementiert sind, belegt die hohe Qualität der Versorgung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen durch nichtärztliches Praxispersonal in Kombination mit den Fachärzten. So konnte in allen Studien gezeigt werden, dass die Versorgung der Patienten im Rahmen von RFA-Sprechstunden, gemessen an der Krankheitsaktivität, nicht schlechter war, als die alleinige Versorgung durch einen Rheumatologen. Bezogen auf die sekundären Endpunkte, wie z. B. Patientenzufriedenheit schnitt die zusätzliche Versorgung der Patienten durch eine RFA zum Teil sogar besser ab. Durch unterschiedliche Gesundheitssysteme in Europa, Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen der Delegierbarkeit von ärztlichen Leistungen an nichtärztliches Praxispersonal sowie Unterschiede in der Ausbildung sind die Ergebnisse allerdings nicht uneingeschränkt auf die Versorgungssituation in Deutschland übertragbar.

Delegation von ärztlichen Leistungen an nichtärztliches Praxispersonal ist in Deutschland grundsätzlich möglich. Im Oktober 2013 wurde eine Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) geschlossen. Darin sind beispielhaft Tätigkeiten aufgeführt, die vom behandelnden Arzt an nichtärztliches Personal delegiert werden können und festgelegt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Im Zuge der Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung der rheumatologischen Versorgung im Flächenland Niedersachsen soll ein Delegationsmodell entwickelt und implementiert werden. Die Einführung einer RFA-Sprechstunde bietet eine hervorragende Plattform, die Fachärzte zu entlasten, ohne die Überwachung des Verlaufs der Erkrankung zu verschlechtern.

Die Arbeitsgruppe Delegation Niedersachsen setzt sich zusammen aus internistischen Rheumatologen, Rheumatologischen Fachassistenten sowie Vertretern des Fachverbandes Rheumatologische Fachassistenz. Sprecher der Gruppe ist Dr. Kirsten Hoeper.